Inklusionsleitfaden für das Haus der Volksarbeit

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2009 stellt sich Deutschland nun neuen Herausforderungen: der Blick wird weggelenkt von der individuellen Behinderung auf die Beeinträchtigungen und Barrieren, die es Menschen erschweren, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die UN-Konvention verpflichtet alle teilnehmenden Staaten zur schrittweise Umsetzung einer universellen Barrierefreiheit. Mit Barrierefreiheit ist nicht nur die Beseitigung baulicher Hindernisse für behinderte Menschen gemeint, sondern die universelle Beseitigung aller Hindernisse, die behinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben erschweren oder unmöglich machen.