Infos für Fachleute

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung umfassen verschiedene Angebote nach § 27ff SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Eltern bzw. Familien. Die Hilfen werden über das Jugendamt eingerichtet und finanziert.
Wir arbeiten „aufsuchend“, d. h. die Kontakte finden in der Regel im Lebensumfeld der Familie bzw. des Kindes/Jugendlichen statt. Bei Bedarf stehen aber auch Räumlichkeiten bei uns zur Verfügung, wenn Termine nicht bei der Familie zuhause stattfinden können.
Die jeweilige Zielsetzung der Hilfe wird gemeinsam mit allen Beteiligten beim Jugendamt in einem Hilfeplan festgelegt. Das Haus der Volksarbeit arbeitet als Träger der Hilfe kooperativ mit dem Jugendamt zusammen. Über den Verlauf der Zusammenarbeit erstellen wir Entwicklungsberichte für das Jugendamt sowie für die Eltern.
Eltern, Kinder oder Jugendliche, die eine ambulante Jugendhilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen sich an ihr zuständiges Sozialrathaus wenden. Unser Team beantwortet gerne weitere Fragen zu Inhalten oder zum Verfahren.