Adoption
Das Zentrum Familie im Haus der Volksarbeit, Frankfurt am Main, organisiert seit 1991 Seminare, Begegnungstage und Beratung rund um das Thema Adoption. Eine hauptamtliche Mitarbeiterin und fachkundige Referenten/innen bieten eine breite Palette von Angeboten die Sie unter Programm - Kurse wählen - Adoption.
- Offener Treff für erwachsene Adoptierte
- Stammtisch für Adoptiveltern
- Telefon-Hotline - Auslandsadoption
- Auslandsadoption: Haager Abkommen
- Infos und Kontakt
Offener Treff für erwachsene Adoptierte
Unser offener Treff soll ein regelmäßiges Forum bieten für alle Fragen rund um das Thema Adoption. Gleichbetroffene können einander zuhören und Anteil nehmen, sie können aus der eigenen Erfahrung heraus Tipps geben oder konkrete Unterstützungen bieten. Ambivalente Gefühle zur Herkunftsfamilie oder zu den Adoptiveltern, immer wiederkehrende soziale Konflikte oder andere Aspekte, die in Zusammenhang mit der Adoption stehen, können zusammen betrachtet werden. Dabei geht es nicht um Bewertungen, sondern um Akzeptieren des eigenen Lebenswegs. Denn jeder Weg ist richtig und jede Lebensgeschichte ist wertvoll und wichtig.
Eine Sozialpädagogin, die selbst adoptiert wurde, leitet die Treffen. Sie moderiert die Gespräche und bietet ihr Fachwissen an, um persönliche Fragen zu bearbeiten.
Termine: die aktuellen Termine können Sie hier einsehen oder bei Frau Yvonne Scholl erfragen.
Yvonne Scholl, Tel. 0151 15231040
E-Mail: yvonne.scholl@gmx.de
Stammtisch für Adoptiveltern
Adoptivfamilien treffen sich regelmäßig im Zentrum Familie
Das Zentrum Familie bietet ein Forum für Adoptiveltern, die sich austauschen wollen mit anderen Familien, die Unterstützung suchen und auch ihre eigenen Erfahrungen weitergeben möchten.
In jedem ungeraden Monat findet am 2. Dienstag ein Treffen statt. Themen werden für den nächsten Stammtisch verabredet bzw. vorgeschlagen.
Treffpunkt: Café Mabou, Eckenheimer Landstr. 103, Frankfurt
Susanne Habermann, Adoptivmutter zweier Kinder, ist die Kontaktperson, nähere Infos und Fragen Susanne.Habermann@gmx.net.
Telefon-Hotline Auslandsadoption
In Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle im Haus der Volksarbeit e. V.
Wenn Sie als Adoptiveltern ein persönliches Anliegen haben, speziellen Rat suchen oder Informationen rund um das Thema Auslandsadoption benötigen, dann rufen Sie uns an: Unter der Telefonnummer 069 1501-139 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Umgang mit adoptierten Kindern - für pädagogische Fachkräfte
Fachkräfte aus Kindergarten oder Schule können bei Bedarf eine interne Schulung zum Thema Adoption buchen und entwicklungspsychologisches Wissen und Erfahrungen aus der Beratung und Familienbildung für ihre Praxis nutzen.
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Maria Tepper, Dipl. Sozialpädagogin, Koordinatorin für den Fachbereich Adoption in Zusammenarbeit mit Herta Steigerwald, Dipl. Sozialpädagogin., Familientherapeutin in der Erziehungsberatungsstelle.
Weitere Informationen unter
adoption@hdv-ffm.de
Auslandsadoption: Haager Abkommen
Deutschland hat im Jahr 2001 die Haager Adoptionskonvention von 1993 ratifiziert. Dies bedeutet, dass für die Abwicklung von Auslandsadoptionen seit dem 01. 02.2002 umfangreiche Änderungen in Kraft traten.
Im folgenden werden Charakteristik und wesentliche Punkte der Adoptionskonvention zusammengetragen, um Interessenten eine erste Orientierungshilfe zu bieten.
- Vertragsstaaten, welche das Haager Übereinkommen ratifiziert haben oder dem Übereinkommen beigetreten sind, können Sie auf der WebSite der Haager Konferenz für internationales Privatrecht unter www.hcch.net einsehen (der Link öffnet sich in einem eigenen Browserfenster).
- Inhalt und Wesen des Abkommens
Das Abkommen dient dem Wohl des Kindes bei grenzüberschreitenden Adoptionen. Es soll illegale Adoptionen verhindern und Kinderhandel einen Riegel vorschieben.
Folgende drei Prinzipien liegen dem Abkommen zu Grunde:
- Subsidiaritätsgrundsatz
Das Herkunftsland eines Kindes muß zuerst versuchen, im eigenen Land eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit oder eine passende Adoptivfamilie für das Kind zu finden. Erst wenn dies nicht gelingt, soll eine Auslandsadoption erwogen werden. - Fachlichkeitsprinzip
Es muß von einer Fachstelle des Herkunftslandes erkundet werden, ob ein Kind für eine Auslandsadoption geeignet ist. Ebenso muß von einer Fachstelle des Aufnahmelandes die Geeignetheit der Adoptionsbewerber für die Annahme eines ausländischen Kindes festgestellt werden. In Deutschland sind dies die staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstellen oder speziell für Auslandsvermittlungen anerkannte Jugendämter. - Zentrale Behörden
Die Einhaltung des Abkommens und der jeweiligen Landesgesetze obliegt in jedem Land einer zentralen Behörde. Diese bestätigt sozusagen, dass in dem jeweiligen Land die Adoption den rechtlichen Vorschriften entspricht. Praktisch heißt dies: - dass in einem Herkunftsland bestätigt wird, dass das Kind tatsächlich verlassen und zur Adoption freigegeben worden ist
- dass in dem Aufnahmeland bestätigt wird, dass das Bewerberpaar geeignet ist, ein ausländisches Kind aufzunehmen.
Adoptionsentscheidungen zentraler Behörden werden von den Partnerländern uneingeschränkt anerkannt.
- Die "Bundeszentrale für Auslandsadoption" in Deutschland ist der Generalbundesanwalt. Zuständig ist die "Dienststelle Bundeszentralregister", Heinemannstr. 6, 53175 Bonn. Nähere Informationen unter www.generalbundesanwalt.de. In Deutschland hat der Generalbundesanwalt im wesentlichen eine koordinierende Funktion. Er selbst führt keine Vermittlungen durch.
- Als zentrale Behörden im Sinne der Haager Konvention agieren ebenfalls die Gemeinsamen Zentralen Adoptionsvermittlungsstellen (GZA) auf Landesebene, für Hessen und Rheinland Pfalz mit Sitz in Mainz. Sie sind befugt, Vermittlungen vorzunehmen. In ihrer Zuständigkeit liegt Anerkennung und Überprüfung der "anerkannten Auslandsvermittlungsstellen", welche die eigentliche Vermittlungsarbeit durchführen.
- Auslandsvermittlungsstellen in Deutschland
Folgende Stellen (und nur diese!) können in Deutschland Auslandsadoptionen rechtsgültig durchführen: - "anerkannte Auslandsvermittlungsstellen" (dies ist ein gesetzlich geschützter Begriff, den nur solche Vermittlungsstellen benutzen dürfen, die von dem jeweilig zuständigen Landesjugendamt anerkannt worden sind)
- Landesjugendämter
- Jugendämter, sofern diese durch das zuständige Landesjugendamt als Auslandsvermittlungsstelle anerkannt sind
Die eingrenzende Rechtsprechung zielt darauf ab, fachliche Erfahrungen bei (dem komplexen Vorgang) einer Auslandsadoption zu bündeln.
Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen, Stand Januar 2012:
AdA Adoptionsberatung Kolumbien-Deutschland
(Brasilien, Chile, Kolumbien, Tschechien, Vietnam)
Richard-Wagner-Str. 26, 65760 Eschborn-Niederhöchstadt, Tel. 061 96 - 77 69 30
Jahnstr. 46, 80469 München, Tel. 089 - 269 497 61
eschborn@ada-adoption.de
www.ada-adoption.de
Children and Parents e.V.
(Bulgarien, Ukraine)
Alt Haarener Str. 147 52080 Aachen, Tel. 02 41 - 169 14 39
CaP-MSc@onlinehome.de
www.children-and-parents.de
Eltern-Kind-Brücke
(Adoptionsdienst des Diakonischen Werkes Rhein-Neckar-Kreis)
( Nepal, Taiwan, Thailand , Bulgarien Polen, Lettland, Russische Föderation, , Tschechien)Bonhoefferstr. 17 69123 Heidelberg Tel. 062 21 - 83 31 48
pcb@diakonie-ekb.de,
www.diakonie-ekb.de
Eltern für Afrika
Äthiopien
Fröhlichstr.10 1/2
86150 Augsburg
Raimund.marz@elternfuerafrika.de
www.elternfuerafrika.de
Eltern für Kinder e.V.
Brasilien, Haiti, Peru, Sri Lanka, Thailand, Monogolei
fritschestr. 60 10627 Berlin Tel. 030 - 46 50 75 71
info@efk-adoption.de
www.eltern-fuer-kinder-ev.de
Evgl. Verein für Adoptions- und Pflegekindervermittlung
Südafrika, Äthiopiene
Einbrunger Str. 66 40489 Düsseldorf Tel. 02 11 - 40 87950
evap@ekir.de
www.ekir.de/adoption/
Global Adoption Germany - Help for Kids e.V.
(Russland, Ukraine)
Markt 14
65375 Oestrich-Winkel
Tel.: 020 22 - 99 82 92 oder 0700 23023020
info@adoptionen.org
www.auslandsadoption.de
Fif (familie international Frankfurt) e.V
Hongkong Philippinen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Thailand
Tschechien, Türkei, Bosnien und Herzegowina, Indonesien, Kasachstan, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro
Monisstr. 4
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 69-95 63643
Fax: 69-95 636 433
benisch@fif-ev.de
kontakt@fif-ev.de
www.fif-ev.de
Help a child e.V.
Burkina Faso, Haiiti, Kenia
Hauptstr. 46
56220 Kaltenengers Tel.: 0261 - 9732290
info@helpachild.de
www.helpachild.de
Zentrum für Adoptionen e.V.
Russ. Föderation, Kasachstan
Sophienstr. 12 76530 Baden-Baden, Tel.072 21 - 94 92 06
zentadopt@zentadopt.de
www.zentadopt.org
Zukunft für Kinder e.V.
(Bulgarien, Kolumbien, Rumänien, Kasachstan,
Ukraine, Russ. Föderation, Usbekistan
Benzstr. 6 68794 Oberhausen-Rheinhausen Tel. 072 54 - 779 91 12
info@zukunftfuerkinder.de
www.zukunftfuerkinder.de
Weitere Informationen auf dem Webauftrtitt des Bundesjustizamtes
Die erste Phase einer Bewerbung zur Adoption eines ausländischen Kindes sieht in etwa wie folgt aus:
- Beratung und ggf. Bewerbung bei einer Auslandsvermittlungsstelle (oder bei einem Jugendamt, welches als Auslandsvermittlungsstelle anerkannt ist)
- Erstellen eines Adoptionseignungsberichts ("home study") durch die Auslandsvermittlungsstelle oder durch das Jugendamt. Bei Auslandsadoptionen besteht ein Rechtsanspruch auf den Eignungsbericht. Es können Kosten entstehen.
- Die Auslandsvermittlungsstelle entscheidet über die Eignung der Bewerber und leitet die Unterlagen bei positivem Entscheid an die zuständigen Fachstellen weiter (Gerneralbundesanwalt bzw. anerkannte Vermittlungsstellen in dem Herkunftsland der Kinder).
- Gesetze
Die Gesetze zur Neuregelung der Auslandsadoption sind zum 1.1.2002 in Kraft getreten. Die Regelungen speziell zum Haager Abkommen traten ab 1.2.2002 in Kraft.
Folgende Gesetze sind relevant:
Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
Dieses Gesetz findet nur Anwendung im Geltungsbereich des Haager Übereinkommens
Gesetz über Wirkungen der Annahme nach ausländischen Recht (AdWirkG) Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
AdWirkG und AdVermiG gelten für Adoptionen aus Vertragsstaaten und aus Nicht-Vertragsstaaten.
Die genauen Gesetzestexte können mit Hilfe des Adobe-Reader bei www.bundestag.de (Drucksache 14/6011) eingesehen werden - Verschiedenes
- Öffentliche Stellen können für Auftragsarbeiten (z.B. Erstellung eines Eignungsberichtes) maximal bis zu 2.000 EURO erheben. Beachten Sie hierzu auch unser vorbereitetes PDF-Informationsblatt (71KB). Zum Öffnen dieses Dokumentes benötigen Sie den Acrobat-Reader, bei Bedarf ist das kostenlose Programm hier online erhältlich.
- Seit 1.1.2002 sind "Drittlandvermittlungen" untersagt. Gestattungen können nur im Einzelfall durch die Landesjugendämter erfolgen. Eine Drittlandvermitlung liegt z.B. vor, wenn sich ein Ehepaar aus Deutschland über eine Vermittlungsagentur in den USA für ein Kind aus Ecuador bewirbt.
- Das Haager Übereinkommen gilt auch für Stiefkind- und Verwandtenadoptionen.
- Falls ein Staat, aus dem ein Kind adoptiert werden soll, weder von einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle abgedeckt wird noch Mitgliedsstaat der Haager Adoptionskonvention ist, empfiehlt sich eine Anfrage über den weiteren Weg beim zuständigen Landesjugendamt.
Auf den Seiten des Bayrischen Landesjugendamtes kann der vollständige Text des Abkommens eingesehen werden.
Folgendes Buch können wir zum Thema Auslandsadoptionen empfehlen:
Herbert Riedle, Barbara Gilling Riedle:
"Ratgeber Auslandsadoption", Würzburg 2000/2002
Haben Sie weitergehende Fragen
oder Anregungen für uns?
Rufen Sie uns an: Tel. 069 1501-139
oder schicken Sie uns ein Email adoption@hdv-ffm.de
Infos und Kontakt
Bei Informationsfragen und speziellen Anliegen zum Thema Adoption (auch aus dem Ausland) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich anrufen, emailen und/oder einen Termin vereinbaren.
Sie erreichen mich Dienstag - Freitag in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr
Maria Tepper
Tel.: 069 1501-139
Email: adoption@hdv-ffm.de
